Fachleiter: Zulage statt Besoldung
Zukunft der Lehramtsausbildung in Thüringen

Seit dem 1. Oktober 2011 gibt es keine Fachleiter als Beförderungsamt in Thüringen mehr. Dafür kennt das Thüringer Besoldungsrecht eine weitere Zulage im Zulagendschungel. Diese Änderung kam mit dem "Thüringer Gesetz zur Anpassung der Besoldung und der Versorgung in den Jahren 2011 und 2012 sowie zur Änderung besoldungs- und versorgungsrechtlicher Vorschriften". Bis zu seinem Inkrafttreten im Oktober 2011 hatten Fachleiter, die an berufsbildenden Schulen in der Lehrerausbildung tätig waren, zumindest die theoretische Möglichkeit einer Beförderung. Bisher war im Thüringer Besoldungsgesetz Anlage 1, Besoldungsordnung A das Amt "Seminarschulrates" in A 13 und das Amt des "Seminarrektors" in A 14 ausgewiesen. Diese Regelung stellte schon eine Schlechterstellung gegenüber Fachleitern in anderen Bundesländern dar, die nach A 14 bzw. A 15 befördert werden können.

Diese Möglichkeit ist durch den Wegfall der Ämter des Fachleiters gestrichen und durch eine im Umfang deutlich niedrigere Stellenzulage bei einer Verwendung als Fachleiter in der Ausbildung von Lehramtsanwärtern ersetzt worden.

Der Bedarf an gut ausgebildeten Lehrer in Thüringen wird in den nächsten Jahren steigen. Die gegenwärtigen Zahlen der Lehramtsanwärter an Thüringer Universitäten sind weit davon ent-fernt, den erwarteten Bedarf zu decken. Ohne die "Anwerbung" von Lehramtsstudenten aus anderen Bundesländern wird es nicht gehen. Dies erfordert, neben den notwendigen Stellen, eine attraktive Ausbildung auf fachlich hohem Niveau mit einem bundesweit guten Ruf. Diese Herausforderung will man meistern, indem man die Bedingungen der wichtigsten Akteuren den Fachleitern gravierend verschlechtert.

Aus Sicht des tbb sowie der in ihm organisierten Lehrerfachgewerkschaften ist dies eine Missachtung der Arbeit der Fachleiter in der Lehrerausbildung, wird es jetzt als eine der zahllosen besonderen Aufgaben jedes Lehrers gesehen. Ein Lehrer der kurzfristig als Fachleiter eingesetzt ist, wird sich gut überlegen ob er in Prüfungskommissionen eine andere Meinung als sein Schulleiter oder der zuständige Schulamtsmitarbeiter vertreten wird. Es könnte ja sein, dass sich diese "Eigenständigkeit" bei der nächsten Einschätzung durch den Schulleiter negativ auswirkt oder eine erneute Übertragung der besonderen Aufgabe nicht mehr erfolgt. Die Auswirkungen auf die Qualität der Lehrerausbildung dürften gravierend sein.

Der tbb setzt sich weiter dafür ein, dass die in der Lehrerausbildung tätigen Fachleiter Beförde-rungsämter, zumindest nach A 13 bzw. A 14 erhalten. Die Zahlung einer, auf die Dauer der Tätigkeit eng bemessenen Zulage, halten wir für ungeeignet um den erforderlichen Qualitätsanspruch in der Lehrerausbildung zu gewährleisten. Sollte Herr Minister Matschie seine Vorhaben in der Lehrerausbildung ernst meinen, erwarten wir eine entsprechende Initiative des TMBWK.

Die Entscheidung für eine Veränderung kann nur durch politische Initiativen kommen. Hier muss sich zeigen, wer ernsthaft an einer qualitativ anspruchsvollen und zahlenmäßig den bedarf deckenden Lehrerausbildung tatsächlich interessiert ist. Lippenbekenntnisse und vage Zusagen werden von den beteiligten Lehrerinnen und Lehrern schnell als diese erkannt.

Die Lehrerverbände im tbb bieten allen in der Lehrerbildung tätigen ihre Unterstützung an. Dazu gehört es aber auch, keine unerfüllbaren Hoffnungen zu wecken. In diesem Zusammenhang gemachten Verlautbarungen wecken hohe Erwartungen an ein rechtliches Vorgehen gegen die gesetzliche Änderung vom September 2011. Nach einer entsprechenden juristischen Prüfung kommen wir zu der Überzeugung, dass für eine rechtliche Auseinandersetzung keine hinreichenden Aussichten auf Erfolg bestehen.

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